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Interview mit Frau Professor Hegele - Der Vermittlungsgutschein ein Erfolg

geschrieben von: ivpa - erstellt am: 29. May 2009 00:31

Frau Prof. Dr. Dorothea Hegele ist zurzeit Rechtsanwältin für Europa-, Staats-, Verwaltungs-, Medien und Arbeitsrechts. Die Spezialistin für europäisches und deutsches Förderrecht kennt die Sonnen- und Schattenseiten der staatlichen und privaten Arbeitsvermittlung.

Der Vermittlungsgutschein wurde 2002 eingeführt, um den Wettbewerb in der Arbeitsvermittlung durch private Arbeitsvermittler zu stärken. Hat das Instrument die Erwartungen erfüllt?

Hegele: Von April 2002 bis Dezember 2008 konnten 346.091 Arbeitssuchende erfolgreich über diese Gutscheine vermittelt werden. 82 % der eingelösten Gutscheine betrafen unbefristete sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse. Das bedeutet, dass der Vermittlungsgutschein nicht nur auf den ersten Blick als großer Erfolg gelten darf. Seine Einführung hat, und das ist besonders wichtig, auch wirklich nachhaltig gewirkt, indem er vielen Menschen dauerhaft zu einer neuen Stelle verholfen hat. Ein solcher Erfolg war nicht gerade vielen Instrumenten der Arbeitspolitik beschert. Jede 10. Stelle wird heute privat über die Gutscheine vermittelt.

Aber sind die privaten Vermittler insgesamt wirklich genauso erfolgreich wie die Bundesagentur für Arbeit?

Hegele: Sie sind volks- und betriebswirtschaftlich betrachtet effizienter. Der Durchschnittsbetrag für eine erfolgreiche Vermittlung betrug 2007 1.468 Euro.Die Bundesagentur für Arbeit rechnet dagegen mit einem Betreuungsaufwand von mindestens 5.268 Euro pro Vermittlung, und dabei ist auch die Vermittlung nicht sozialversicherungspflichtiger Jobs enthalten. Die Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt dürfte noch weitaus teurer kommen. Denn die Bundesagentur für Arbeit braucht heute deutlich länger als bis vor einigen Jahren, um einen Arbeitslosen erfolgreich zu vermitteln. Die privaten Arbeitsvermittler schaffen dieselbe Leistung in weitaus kürzerer Zeit.

Vielleicht haben sich die privaten Vermittler ja vor allem die Rosinen heraus gepickt?

Hegele: Diese Unterstellung hat sich als völlig haltlos erwiesen. Die Bundesagentur für Arbeit hat heute einen drei- bis fünfmonatigen Vorsprung. Erst dann wenn die Reintegration nach fünf Monaten erfolglos geblieben ist, entsteht momentan überhaupt ein Rechtsanspruch auf einen Vermittlungsgutschein. Die statistischen Ergebnisse zeigen im, dass die privaten Vermittler gerade auch schwer vermittelbare Arbeitsuchende untergebracht haben. Es wurden im Betrachtungszeitraum 48,1 Prozent SGB II-Kunden vermittelt. Das ist eine sehr beeindruckende Quote.

Reicht das Geld, das die privaten Vermittler pro Gutschein bekommen denn aus, um ihre Kosten zu decken?

Hegele: Sehr häufig nicht. Gerade bei den Langzeitarbeitslosen ist bekanntlich ein deutlich erhöhter Akquisitions- und Vermittlungsvorlauf nötig. Dieser wird in keiner Weise durch die derzeitige Vermittlungsvergütung abgedeckt. Dies bekommen insbesondere die privaten Arbeitsvermittler in Ostdeutschland zu spüren, die kaum noch über die Runden kommen. Die privaten Arbeitsvermittler tragen hier das volle Risiko, ohne eine Einflussmöglichkeit zu haben. Die einseitige Benachteiligung der privaten Arbeitsvermittler lassen keinen fairen Wettbewerb zu.

Können die privaten Arbeitsvermittler unter diesen Bedingungen überhaupt seriös arbeiten?

Hegele: Das ist sehr schwer. Zur schlechten wirtschaftlichen Situation vieler privater Arbeitsvermittler in ungünstigen regionalen Lagen kommt eine verheerende Rechtsunsicherheit. Das Gutscheinverfahren wurde bislang immer nur befristet und jeweils für einen sehr überschaubaren Zeitraum verlängert. Dies ist ein haltloser Zustand. Die Agenturen brauchen Planungssicherheit, um ihre Existenz zu sichern und ihre erfolgreiche Arbeit weiter fortführen zu können.

Ist die mitunter beklagte mangelnde Qualität eine Folge dieser Zustände? Oder ist es ein immanentes Problem der privaten Arbeitsvermittler?

Hegele: Die beschriebene Situation kann sich sicherlich in einzelnen Fällen negativ auf die Qualität der Beratung auswirken und - wenn auch wesentlich seltener als gedacht - kommt es auch zu Missbrauch und Scheinvermittlungen. Diese ließen sich aber durch zweckentsprechende Verfahrensregelungen fast vollkommen ausschließen. Im übrigen haben die privaten Arbeitsvermittler in freiwilliger Selbstkontrolle Qualitätsstandards erarbeitet.

Was müsste sich von Seiten der Politik ändern?

Hegele: Angesichts des Erfolgs des Instruments sollte ein Rechtsanspruch eingeführt werden, auch für Arbeitssuchende, die keine Leistungen erhalten. Dieser Anspruch sollte ab dem 1.Tag der Arbeitslosigkeit gelten. Auch Berufsrückkehrer sollten sich mit einem Gutschein an einen privaten Vermittler wenden können.

Was glauben Sie, würde die Bundesagentur für Arbeit von diesen Vorschlägen halten?

Hegele: Die Bundesagentur für Arbeit ist an einer privaten Konkurrenz natürlich in keiner Weise interessiert. Sie versucht seit geraumer Zeit, die privaten Arbeitsvermittlungen zu behindern indem sie ihren Ermessensspielraum weidlich ausnützt sowie die Auszahlung der Gelder erheblich verzögert. Dies muss aufhören, indem eine eindeutige gesetzliche Regelung geschaffen wird. Die private Vermittlung über den Gutschein ist finanziell gesehen deutlich günstiger als durch die Bundesagentur. Um das sinnlose Verschwenden von Steuergeldern und den volkswirtschaftlichen Schaden durch eine ineffiziente Arbeitsvermittlung endlich abzustellen, ist schnelles Handeln von Seiten der Politik dringend geboten.

Quelle: [www.bvva.de]