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Interview
mit Frau Professor Hegele - Der Vermittlungsgutschein ein Erfolg
geschrieben von: ivpa - erstellt am: 29. May 2009 00:31
Frau Prof. Dr. Dorothea Hegele ist zurzeit Rechtsanwältin für Europa-, Staats-, Verwaltungs-,
Medien und Arbeitsrechts. Die Spezialistin für europäisches und deutsches Förderrecht kennt die
Sonnen- und Schattenseiten der staatlichen und privaten Arbeitsvermittlung.
Der Vermittlungsgutschein wurde 2002 eingeführt, um den Wettbewerb in der Arbeitsvermittlung
durch private Arbeitsvermittler zu stärken. Hat das Instrument die Erwartungen erfüllt?
Hegele: Von April 2002 bis Dezember 2008 konnten 346.091 Arbeitssuchende erfolgreich über
diese Gutscheine vermittelt werden. 82 % der eingelösten Gutscheine betrafen unbefristete
sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse. Das bedeutet, dass der Vermittlungsgutschein nicht nur auf den ersten Blick als großer
Erfolg gelten darf. Seine Einführung hat, und das ist besonders wichtig, auch wirklich nachhaltig
gewirkt, indem er vielen Menschen dauerhaft zu einer neuen Stelle verholfen hat. Ein solcher Erfolg
war nicht gerade vielen Instrumenten der Arbeitspolitik beschert. Jede 10. Stelle
wird heute privat über die Gutscheine vermittelt.
Aber sind die privaten Vermittler insgesamt wirklich genauso erfolgreich wie die Bundesagentur
für Arbeit?
Hegele:Sie sind volks- und
betriebswirtschaftlich betrachtet effizienter. Der Durchschnittsbetrag für eine erfolgreiche
Vermittlung betrug 2007 1.468 Euro.Die
Bundesagentur für Arbeit rechnet dagegen mit einem Betreuungsaufwand von mindestens 5.268
Euro pro Vermittlung, und dabei ist auch die Vermittlung nicht sozialversicherungspflichtiger
Jobs enthalten. Die Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt dürfte noch weitaus teurer
kommen.Denn die Bundesagentur für Arbeit braucht heute
deutlich länger als bis vor einigen Jahren, um einen Arbeitslosen erfolgreich zu vermitteln.Die privaten Arbeitsvermittler schaffen dieselbe
Leistung in weitaus kürzerer Zeit.
Vielleicht haben sich die privaten Vermittler ja vor allem die Rosinen heraus gepickt?
Hegele:Diese Unterstellung hat sich als
völlig haltlos erwiesen.Die Bundesagentur für Arbeit hat
heute einen drei- bis fünfmonatigen Vorsprung. Erst dann wenn die Reintegration nach fünf Monaten
erfolglos geblieben ist, entsteht momentan überhaupt ein Rechtsanspruch auf einen
Vermittlungsgutschein.Die statistischen
Ergebnisse zeigen im, dass die privaten Vermittler gerade auch schwer vermittelbare Arbeitsuchende
untergebracht haben. Es wurden im Betrachtungszeitraum 48,1 Prozent SGB II-Kunden vermittelt. Das
ist eine sehr beeindruckende Quote.
Reicht das Geld, das die privaten Vermittler pro Gutschein bekommen denn aus, um ihre Kosten zu
decken?
Hegele:Sehr häufig nicht. Gerade bei den
Langzeitarbeitslosen ist bekanntlich ein deutlich erhöhter Akquisitions- und Vermittlungsvorlauf
nötig. Dieser wird in keiner Weise durch die derzeitige Vermittlungsvergütung abgedeckt. Dies
bekommen insbesondere die privaten Arbeitsvermittler in Ostdeutschland zu spüren, die kaum noch
über die Runden kommen. Die privaten Arbeitsvermittler tragen hier das volle Risiko, ohne eine
Einflussmöglichkeit zu haben.Die einseitige Benachteiligung
der privaten Arbeitsvermittler lassen keinen fairen Wettbewerb zu.
Können die privaten Arbeitsvermittler unter diesen Bedingungen überhaupt seriös
arbeiten?
Hegele:Das ist sehr schwer. Zur schlechten wirtschaftlichen
Situation vieler privater Arbeitsvermittler in ungünstigen regionalen Lagen kommt eine verheerende
Rechtsunsicherheit. Das Gutscheinverfahren wurde bislang immer nur befristet und jeweils für einen
sehr überschaubaren Zeitraum verlängert. Dies ist ein haltloser Zustand. Die Agenturen
brauchen Planungssicherheit, um ihre Existenz zu sichern und ihre erfolgreiche Arbeit weiter
fortführen zu können.
Ist die mitunter beklagte mangelnde Qualität eine Folge dieser Zustände? Oder ist es ein
immanentes Problem der privaten Arbeitsvermittler?
Hegele: Die beschriebene Situation kann sich sicherlich in einzelnen Fällen negativ auf die
Qualität der Beratung auswirken und - wenn auch wesentlich seltener als gedacht - kommt es auch zu
Missbrauch und Scheinvermittlungen. Diese ließen sich aber durch zweckentsprechende
Verfahrensregelungen fast vollkommen ausschließen. Im übrigen haben die privaten Arbeitsvermittler in freiwilliger Selbstkontrolle
Qualitätsstandards erarbeitet.
Was müsste sich von Seiten der Politik ändern?
Hegele:Angesichts des Erfolgs des
Instruments sollte ein Rechtsanspruch eingeführt werden, auch für Arbeitssuchende, die keine
Leistungen erhalten. Dieser Anspruch sollte ab dem 1.Tag der Arbeitslosigkeit gelten. Auch
Berufsrückkehrer sollten sich mit einem Gutschein an einen privaten Vermittler wenden
können.
Was glauben Sie, würde die Bundesagentur für Arbeit von diesen Vorschlägen halten?
Hegele:Die Bundesagentur für Arbeit ist an einer privaten
Konkurrenz natürlich in keiner Weise interessiert. Sie versucht seit geraumer Zeit, die privaten
Arbeitsvermittlungen zu behindern indem sie ihren Ermessensspielraum weidlich ausnützt sowie die
Auszahlung der Gelder erheblich verzögert. Dies muss aufhören, indem eine eindeutige gesetzliche
Regelung geschaffen wird.Die private
Vermittlung über den Gutschein ist finanziell gesehen deutlich günstiger als durch die
Bundesagentur. Um das sinnlose Verschwenden von Steuergeldern und den volkswirtschaftlichen Schaden
durch eine ineffiziente Arbeitsvermittlung endlich abzustellen, ist schnelles Handeln von Seiten
der Politik dringend geboten.