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2003 - 2011

"Die Personal- und Arbeitsvermittlung im südlichen Sauerland!"

Chancen sehen, Chancen nutzen und profitieren!

Die zusätzliche Alternative zur Agentur für Arbeit!
Für Arbeitnehmer und Arbeitgeber !

 
(Keine Zeit- oder Leiharbeit!)


Vermittlungsgutschein + + + Die kostenlose Variante der Arbeitsvermittlung! + + +

Wenn Sie arbeitslos sind und Leistungen der Agentur für Arbeit (Alg) oder ARGE (Hartz-IV) beziehen, können Sie einen Vermittlungsgutschein Ihrer Arbeitsagentur erhalten und die Unterstützung zur Arbeitsvermittlung somit kostenlos in Anspruch nehmen! Nutzen Sie diese zusätzliche Chance und fordern diesen Gutschein bei Ihrer Agentur für Arbeit oder örtlichen ARGE an!

Neue Regelungen ab 1. Januar 2011
Ab dem 1. Januar 2011 können Arbeitsuchende nach einer Arbeitslosigkeit von frühestens 6 Wochen einen Vermittlungsgutschein erhalten, mit dem sie die private Arbeitsvermittlung kostenlos in Anspruch nehmen können. Voraussetzung zur Ausstellung eines Vermittlungsgutscheins ist, dass die/der Arbeitsuchende einen Anspruch auf Arbeitslosengeld hat.


Bei Beziehern von Arbeitslosengeld II (Hartz-IV) besteht nach den gesetzlichen Regelungen kein Rechtsanspruch mehr auf einen Vermittlungsgutschein. Nach § 16 Abs. 1 SGB II kann jedoch als Leistung zur Eingliederung in Arbeit ein Vermittlungsgutschein ausgestellt werden. Über eine Ausstellung entscheidet die örtliche Arbeitsgemeinschaft aus Agentur und Kommune (ARGE) und liegt damit in derem pflichtgemäßen Ermessen. Alg-II-Anspruchsberechtigte sind meist länger arbeitslos und nur schwer wieder in den ersten Arbeitsmarkt einzugliedern. Aufgrund ihrer finanziellen Situation sind sie regelmäßig nicht in der Lage, im Rahmen ihrer Eigenbemühungen auf ihre Kosten einen privaten Arbeitsvermittler mit der Vermittlung zu beauftragen. Es erscheint den Leistungsträgern daher grundsätzlich zweckmäßig, ihnen auf Antrag einen Vermittlungsgutschein zu gewähren.

Wer einen Vermittlungsgutschein anfordern möchte, kann dies formlos persönlich, telefonisch, per Brief, Fax oder E-Mail bei seiner Agentur für Arbeit oder örtlichen ARGE tun. Informationen zum Vermittlungsgutschein gibt es außerdem im Internet unter www.arbeitsagentur.de/

Ziel des Vermittlungsgutschein-Verfahrens ist es, professionell arbeitende private Arbeitsvermittler verstärkt für eine arbeitnehmerorientierte Vermittlung zu gewinnen und damit die Ausgleichsprozesse auf dem Arbeitsmarkt zu beschleunigen.